Sicherheit und Vorbeugung

Die GD Sicherheit & Vorbeugung (IBZ BeSafe) trägt dazu bei, die Sicherheit der Gesellschaft zu verbessern. Sie: 

  • sorgt für die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen der privaten Sicherheit und der Sicherheit bei Fußballspielen,
  • entwickelt eine Ausführungs- und Polizeipolitik in Absprache mit Partnern,
  • informiert interne und externe Partner über die Herausforderungen und Möglichkeiten, die neue Technologien im Bereich der Sicherheit bieten,
  • ermutigt Bürgerinnen und Bürger, die besten Maßnahmen für ihre Sicherheit zu ergreifen.

Kontakt

Philip Willekens

Philip Willekens (Generaldirektor, NL)

Adresse: rue du Commerce 96/Handelsstraat 96, 1040 Brüssel - Anfahrtsskizze (FR)

Tel.: 02 488 33 24
E-Mail: vps@ibz.fgov.be
Website: http://www.besafe.be
Informationen : https://www.besafe.be/fr/contact/bureau-coordonnees 

Mehrere Teams tragen zu dieser Aufgabe bei

Politik der privaten Sicherheit

Gewährleistung des öffentlichen Interesses im Bereich der privaten und besonderen Sicherheit und der privaten Ermittlungen:

  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beziehung zwischen öffentlicher und privater Sicherheit,
  • Gewährleistung der Qualität und Zuverlässigkeit der Bereiche,
  • Gewährleistung der Achtung des Rechtsstaats und der Bürgerrechte.

E-Mail : securite.privee@ibz.fgov.be.

Sicherheitspolitik bei Fußballspielen

Koordinierung der Sicherheitspolitik bei Fußballspielen, vor allem in den höheren Spielklassen: 

  • Formulierung der Vorschläge für aktuelle und angepasste Politiken,
  • Start notwendiger Projekte,
  • Verhütung von Gewalt bei Fußballspielen und von anderem Fehlverhalten durch das Verantwortungsbewusstsein der Vereine und die Sensibilisierung der Fans.

E-Mail: Team.foot@ibz.be

Inspektionen

Bearbeitung von Beschwerden, Durchführung von Inspektionen und Feststellung von Verstößen in Protokollen auf der Grundlage der folgenden Gesetze:

  • Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit,
  • Gesetz vom 19. Juli 1991 zur Regelung des Berufs des Privatdetektivs,
  • Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen.

E-Mail : spvcontrole@ibz.fgov.be

Sanktionen

Auf der Grundlage von Protokollen, in denen Verstöße festgestellt werden, in Bezug auf die folgenden Gesetze:

  • Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit,
  • Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen.

Auferlegung der in diesen Gesetzen vorgesehenen Sanktionen.

E-Mail : sanctie.sanction@ibz.fgov.be

Lokale Sicherheit und Polizei

Begleitung der lokalen Behörden bei der Entwicklung ihrer Sicherheitspolitik:

  • durch das Gesetz und die Vorschriften über die kommunalen Verwaltungssanktionen (KVS),
  • durch die Bereitstellung eines rechtlichen Beistands für die Polizeidienste,
  • durch die Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Polizeizonen in Bezug auf finanzielle Aspekte, Ernennungen, Bewertungen und die Disziplin der Korpschefs und höheren Beamten sowie durch die Aufsicht über die Polizeiräte.

E-Mail : slvp@ibz.be

Direktion Integritätsbeurteilung für öffentliche Behörden

Begleitung der lokalen Behörden im Rahmen des Gesetzes vom 15. Januar 2024 über die kommunale administrative Herangehensweise:

  • durch die Abgabe von Stellungnahmen an lokale Behörden, die eine Integritätsuntersuchung über eine Handelstätigkeit durchführen,
  • durch die Führung eines Zentralregisters der Integritätsuntersuchungen,
  • durch die Analyse der Methoden, die das organisierte Verbrechen anwendet, um kriminelle Tätigkeiten hinter (scheinbar) legalen wirtschaftlichen Aktivitäten zu verbergen.

E-Mail : vps.diob-deipp@ibz.fgov.be