Der Rat bildet eine Verwaltungsjurisdiktion, die einzig für Entscheidungen über Berufungen gegen personenbezogene Beschlüsse in Anwendung der Gesetze über den Zugang zum Grundgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und Entfernung von Ausländern zuständig ist. Unter Ausschluss jeglicher sonstigen Instanz ist dieser Rat zuständig für das Befinden über die Entscheidungen des Commissaire général aux Réfugiés et aux Apatrides zur Anerkennung, Ablehnung oder Rücknahme der Eigenschaft eines Asylantragsteller als Flüchtling.
Erster Vorsitzender : Herr Geert Debersaques (NL)
Vorsitzender : Herr Serge Bodart (FR)