Das Referat Gebietskörperschaften und Bevölkerungswesen sorgt für die Erteilung der Personalausweise , die Ausrichtung und Durchführung der Wahlen und für deren guten Verlauf. Darüber hunaus hält es die Daten des Nationalregisters , wo alle Belgier eingetragen sind, auf den jeweiligen neuesten Stand.
Die Protokollabteilung gehört ebenfalls zum Referat Gebietskörperschaften und Bevölkerungswesen. Diese Abteilung übernimmt die Vorbereitungen und sorgt für den guten Verlauf der Feierlichkeiten wie die Parade anlässlich des Nationalfeiertages order die Hochzeit von Mitgliedern der königlichen Familie.
Und wenn Sie einen Tombolaschein für die tombola des örtlichen Fußballvereins, ist die Zustimmung des Referats ebenfalls erforderlich gewesen. Für la Commission d'Accès aux Documents administratifs et la Commission permanente de Contrôle linguistique ist es nämlich auch zuständig.
Internet: http://www.ibz.rrn.fgov.be/
Umsetzung der Gesetzgebung und der Wahlreglementierung:
Regelwerk über:
Bei der Ständige Kommission für Sprachenkontrolle handelt es sich um ein mit dem Ziel vom Gesetzgeber eingerichtetes, beratendes Organ, die Anwendung der durch königlichen Erlass vom 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten zu überwachen.
Sie ist befugt, über jede Verletzung der Gesetzgebung über den Sprachengebrauch in den öffentlichen Diensten des Königreiches, der Gemeinschaften und der Regionen, der Provinzen und der Gemeinden sowie in allen von ihnen abhängenden Organen eine Untersuchung einzuleiten.
Einzelpersonen dürfen ebenfalls Klagen bei der SKSK durch an den Vorsitzenden der Kommission gerichtetes Einschreiben einzureichen. Ein Gutachtengesuch darf an sie nur auf schriftliches, von einem Minister unterzeichnetes Ersuchen gerichtet werden.
Die Ständige Kommission überwacht die Sprachenprüfungen.
Zudem sorgt die niederländische Sektion der SKSK für die Anwendung des Dekrets über den Sprachengebrauch in flämischen Unternehmen und in den Arbeitsbeziehungen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich ebenfalls auf alle Angelegenheiten mit tatsächlichem oder eventuellem örtlichem Bezug auf Gemeinden ohne Sonderregelungen innerhalb der niederländischsprachigen Region.
Die Zuständigkeit der französischen Sektion der SKSK erstreckt sich auf alle Angelegenheiten mit tatsächlichem oder eventuellem örtlichem Bezug auf Gemeinden ohne Sonderregelungen innerhalb der französischsprachigen Region. Beide Sektion in gemeinsamer Beratung sind für alle sonstigen Angelegenheiten zuständig, einschließlich für diejenigen, die Fragen um den Minderheitenschutz einbeziehen.
Die Stellungnahme des deutschsprachigen Mitgliedes wird lediglich bei Angelegenheiten mit Bezug auf die Gemeinden des deutschsprachigen Gebietes oder das Malmedyer Gebiet angefordert.