Das Ministerium des Innern (Innenressort) ist ebenso alt wie Belgien selbst, und dieser öffentliche Dienst erlebte, wie unser Land auch, über die Jahre zahlreiche tiefgehende Änderungen. Unten finden Sie einen Abriss über Entstehung und Entwicklung des Ministeriums, des Ausschusses, des Ressorts und zum Schluss des Öffentlichen Dienstes Inneres.
Am 24. September 1830 um 7 Uhr morgens, am Tage nach dem Einmarsch der holländischen Armee in Brüssel, bildeten einige Bürger auf dem Rathaus eine erste Regierung unter der Bezeichnung Verwaltungsausschuss. Dessen Mitglieder waren:
Die zwei Letzten schlossen sich den anderen Mitgliedern 2 Tage nach der Einrichtung der Regierung.
Am 28. September ernannte die vorläufige Regierung einen Zentralen Ausschuss. Darüber hinaus wurden zugleich vier Ausschüsse eingerichtet:
Die vorläufige Leitung des Innenausschusses übernahm Herr J. Nicolay, wobei Herr Edouard Stevens zum Generalsekretär bestellt wurde.
Am 10. Oktober 1830 wurde Herr Tielemans zum Nachfolger von Herrn Nicolay an die Leitung dieses Ausschusses ernannt, der folgende Zuständigkeitsbereiche in sich vereinigte:
Die Zentralverwaltung bestand aus einem Generalsekretär und 6 Abteilungen. Sein Sitz befand sich im Hotel der Regierung, rue du Chêne / Eikstraat in Brüssel.
NSeitdem folgten 72 Persönlichkeiten einander an der Spitze des Ressorts, darunter welche, die zugleich auch andere Portefeuilles innehatten. So veranlasste der Minister Jacobs 1884 die Übertragung der Zuständigkeiten des Öffentlichen Unterrichts zum Innenressort.
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Seit 1960 übten zahlreiche politische Maßnahmen großen Einfluss auf das Ministerium:
Die aufeinander erfolgten Reformen des Staatswesens mündeten in eine Reihe struktureller Reformen innerhalb des Ressorts. Die Gesetze über Reformen der Institutionen (1980) leiteten den Wegfall folgender Referate und Verwaltungsdirektionen:
2001 führten die Lambermont-Übereinkünfte zu einigen wichtigen Änderungen: das Gemeinde- und das Provinzialgesetz wurden auf die Regionen übertragen. Die Gesetzgebung über die lokalen Wahlen wurde den Teilstaaten ebenfalls anvertraut. Nach der Reform der Bundesverwaltung (Kopernikus-Plan) wurde anfangs 2002 das Ministerium nunmehr in einen Öffentlichen Bundesdienst umgewandelt.